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Verwaltungsgericht Dresden erklärt Extremismusklausel für komplett rechtswidrig

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hat nach heutiger Verhandlung die Extremismusklausel des Bundes in Gänze für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte das Alternative Kultur- und Bildungszentrum (AKuBiz e.V.) aus Pirna.

Steffen Richter, Vorsitzender des AKuBiZ e.V.: „Bei aller Freude über das Urteil, so ist es traurig, dass wir es überhaupt erstreiten mussten. Die Extremismusklausel ist eine aktive Behinderung der wichtigen Arbeit gegen Rechts vor Ort. Die Auffassung des Gerichts bestätigt, dass Demokratiearbeit nicht mit Misstrauen begegnet werden darf.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Demokratieentwicklung (BAGD), der größte Zusammenschluss von Initiativen im Bereich von Demokratieförderung und Engagement gegen rechte Ideologien und Neonazis zeigt sich hoch erfreut über die wegweisende Entscheidung.

Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung zur heutigen Verhandlung: „Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass solche Staatsbekenntnisse und Bespitzelungsaufforderungen nicht rechtskonform sind.“

Friedemann Bringt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAGKR): „Demokratie muss gelebt werden. Frau Schröder ist aufgefordert, diese rechtswidrige Klausel sofort zurückzunehmen. Eine Entschuldigung bei den Initiativen, die sich tagtäglich vor Ort für Demokratie einsetzen, wäre angebracht.“

Zum Hintergrund:
Seit Oktober 2010 müssen alle Empfänger von Bundesmitteln die so genannte Demokratieerklärung unterschreiben, um staatliche Fördergelder beziehen zu dürfen. Dabei müssen sich Initiativen nicht nur selbst zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sondern auch für die Verfassungstreue seiner Kooperationspartner bürgen. Wer nicht unterschreibt, erhält kein Geld und macht sich aus Sicht der Bundesregierung politisch verdächtig. In Sachsen muss sich zudem auch jeder einzelne Kooperationspartner einer Initiative gegen Neonazis schriftlich zur FdGO bekennen.

Seit der Einführung der Extremismusklausel sind die betroffenen Initiativen mit Kontrolle, Misstrauen und der schleichenden Verstaatlichung zivilgesellschaftlicher Aufgaben konfrontiert. Der Pirnaer Verein AKuBiZ will das – stellvertretend für die kritische Zivilgesellschaft – nicht hinnehmen.

Hier können Sie die Klagebegründung des AKuBiZ online abrufen.

Gemeinsame Pressemitteilung von AKuBiZ e.V., Amadeu Antonio Stiftung, BAGD, BAGKR, 25.04.2012