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13. Februar 2011 - Verwaltungsgericht


Urteil zu Nazi-Demos am 19. Februar - GRÜNE: Gericht denunziert friedliche Gegendemonstranten als Störer
Lichdi: Wer stoppt endlich die einseitige Grundrechtsauslegung des VG Dresden?

Dresden. "Im Bemühen, das Demonstrationsrecht der Nazis zu gewährleisten, hat sich das Verwaltungsgericht (VG) Dresden wieder einmal vergaloppiert", kritisiert Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

"Leider verkennt das Gericht erneut das Grundrecht auf Gegendemonstrationen in Sicht- und Hörweite", so Lichdi. "Diese Grundrechtsausübung hat nichts mit der Störung einer Versammlung oder einer Blockade zu tun."

"Wenn das Gericht im Urteil ausführt, das sich <<Maßnahmen gegen störende Gegendemonstranten zu richten hätten>>, verschließen die Richter die Augen davor, dass sich - wie am 13. Februar in Dresden am Wiener Platz - zahlreiche Bürgerinnen und Bürger friedlich und entschlossen für die Demokratie einsetzen wollen. Das Gericht denunziert friedliche Gegendemonstranten als Störer."

Nr.: 45/2011, Datum: 18.02.11

Verwaltungsgericht Dresden - Beschluss zu Nazi-Demos am 19.02.
http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/cf27bcdd.l