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13. Februar 2011 - Versammlungsgesetz


GRÜNE: Das sächsische Versammlungsgesetz spielt keine Rolle bei der Einschränkung von Nazidemos
Lichdi: Am Samstag ist Protest in Sicht- und Hörweite wie am 13. Februar nötig - Behörden, Polizei und Gerichte können uns diese moralische Verantwortung nicht abnehmen

Dresden. "Das sächsische Versammlungsgesetz hat bei der Einschränkung der Nazidemo am 13. Februar wie schon im Jahr 2010 keine Rolle gespielt", stellt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, fest.

"Die Ankündigung von CDU und FDP, mit dem im Januar 2010 verschärften Versammlungsrecht gegen Nazidemos vorgehen zu können, erweist sich damit ein weiteres Mal als leeres Versprechen", so Lichdi.

"Der Erfolg der Zivilgesellschaft am 13. Februar in Dresden entsprang viel mehr dem entschlossenen Protest von Engagierten in Sicht- und Hörweite und der von der Menschenkette ausgehende Demo am Wiener Platz. Allein dies hat zur Verkürzung des Nazi-Marsches geführt - und nicht Auflagen gegen die Verhöhnung der Opfer des 2. Weltkriegs und der Bombenopfer, wie sie das Gesetz erlaubt", so der Dresdner Landtagsabgeordnete.
"CDU und FDP sollten aufhören dieses sinnlose Gesetz zu verteidigen."

"Auch an diesem Samstag ist entschiedener, friedlicher Protest gegen den größten Neonazi-Aufmarsch Europas nötig. Behörden, Polizei und Gerichte können der Bürgerschaft diese moralische Verantwortung nicht abnehmen."

Die GRÜNE-Fraktion hat zusammen mit Linken und SPD gegen das verschärfte Versammlungsgesetz geklagt. Das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs wird noch in diesem Jahr erwartet.