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13. Februar 2011 - Debatte über Versammlungsrecht


DGB-Sachsen fordert Debatte über das Versammlungsrecht in Sachsen

Die sächsische DGB-Vorsitzende Iris Kloppich hat den Willen ihrer Organisation bekräftigt, das Verbot einer friedlichen Mahnwache am Gewerkschaftshaus Schützenplatz in Dresden am 19.02. höchst richterlich überprüfen zu lassen. "Auf eine unglaublich geschichtsvergessene Art und Weise wird der Protest von Gewerkschaften kriminalisiert und eine geplante Mahnwache vor dem Gewerkschaftshaus am Schützenplatz de facto verboten. Ein Haus, welches bereits im Frühjahr 1933 von den Nazis besetzt, Gewerkschafter verhaftet und gefoltert wurden. Für uns bedeutet dies heute eine geschichtliche Verantwortung, sich gegen jede Form eines neuen Nationalsozialismus zu wenden." sagte Kloppich.

Der Eindruck entsteht, dass das Versammlungsgesetz dazu genutzt wird, um friedliche Demonstrationen zu vereiteln. Die DGB-Chefin forderte eine Debatte"um ein modernes und effektives Versammlungsgesetz, welches demokratisches Engagement fördert und nicht Aufmärsche schützt, deren Ziel die Abschaffung von allen Errungenschaften der Demokratie ist. Viele der auswärtigen Teilnehmer am 19.02.2011, aber auch die sächsische Bevölkerung fragten, wer eigentlich durch Justiz und Politik geschützt wird: Neonazis oder aufrechte Demokraten, die sich friedlich gegen die Umtriebe von Nazis stellen. Das Handeln von Behörden und Justiz ist den eigenen Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln."

Frau Kloppich unterstreicht die Bereitschaft des DGB Sachsen, an der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes für ein Versammlungsgesetz sich zu beteiligen. "Für uns als Gewerkschafter ist das Demonstrationsrecht ein hohes Gut. Aber auch friedliche Demonstranten und Polizisten brauchen den Schutz durch wirksame Gesetze."