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13. Februar 2011 - Versammlungsanmeldungen


Stadt Dresden hält an stationären Kundgebungen für rechte Anmelder mit neuen Bescheiden fest

Die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden hat unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Dresden heute, 18. Februar, neue Bescheide für die Versammlungsanmeldungen für den 19. Februar erlassen. Damit geht die Landeshauptstadt nicht in die nächste Instanz. Aufgrund des Zeitdrucks hätte der Gang zum Oberverwaltungsgericht die Einsatzvorbereitungen der Polizei weiter erschwert.
Den drei Antragstellern aus dem rechten Spektrum wurden drei separate stationäre Kundgebungen, südlich des Hauptbahnhofs, beauflagt. Aufgrund der Gefährdungsprognose der Polizeidirektion Dresden hält die Stadt Dresden daran fest, dass ein Marsch nicht zu verantworten ist. Zwei der rechten Anmelder haben bereits gerichtliche Schritte eingeleitet.
Unter konsequenter Beachtung der Vorgaben des Verwaltungsgerichts zur Umsetzung des Trennungsgebotes wurden alle Gegendemonstrationen per Auflagenbescheid auf die Neustädter Elbseite gelegt. Die Technische Universität Dresden hat ihre Versammlung abgemeldet. Andere Anmelder haben Widerspruch eingelegt. Es bleibt abzuwarten, ob sie gerichtliche Schritte gehen.
Für die Mahnwachen an den Kirchen ergeben sich keine Änderungen.