Stadt Dresden hält an stationären Kundgebungen für
rechte Anmelder mit neuen Bescheiden fest
Die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden hat unter
Berücksichtigung der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Dresden
heute, 18. Februar, neue Bescheide für die Versammlungsanmeldungen
für den 19. Februar erlassen. Damit geht die Landeshauptstadt nicht
in die nächste Instanz. Aufgrund des Zeitdrucks hätte der
Gang zum Oberverwaltungsgericht die Einsatzvorbereitungen der Polizei
weiter erschwert.
Den drei Antragstellern aus dem rechten Spektrum wurden drei separate
stationäre Kundgebungen, südlich des Hauptbahnhofs, beauflagt.
Aufgrund der Gefährdungsprognose der Polizeidirektion Dresden hält
die Stadt Dresden daran fest, dass ein Marsch nicht zu verantworten
ist. Zwei der rechten Anmelder haben bereits gerichtliche Schritte eingeleitet.
Unter konsequenter Beachtung der Vorgaben des Verwaltungsgerichts zur
Umsetzung des Trennungsgebotes wurden alle Gegendemonstrationen per
Auflagenbescheid auf die Neustädter Elbseite gelegt. Die Technische
Universität Dresden hat ihre Versammlung abgemeldet. Andere Anmelder
haben Widerspruch eingelegt. Es bleibt abzuwarten, ob sie gerichtliche
Schritte gehen.
Für die Mahnwachen an den Kirchen ergeben sich keine Änderungen.